Sollten Sie feststellen, dass eine Person in Ihrem Umfeld vermutlich rechtliche Vertretung und Unterstützung braucht, scheuen Sie sich nicht, eine Betreuung anzuregen. Eine Betreuung kann grundsätzlich von jedem Bürger beim Amtsgericht angeregt werden. Betroffene können sich auch selbst ans Amtsgericht wenden, um eine Betreuung zu erhalten.
Auf die Anregung einer Betreuung beim Amtsgericht folgt die Überprüfung der Notwendigkeit durch ärztliche Begutachtung und eine Anhörung des/ der Betroffenen. Die Entscheidung darüber, ob es zu einer Betreuung kommt, liegt beim zuständigen Richter.
https://www.traunstein.com/sites/default/files/Betreuungsanregung.pdf