Wer wir sind und was wir tun

Beratung – Begleitung – Betreuung

Der Betreuungsverein Traunstein e.V. ist ein gesetzlich anerkannter Betreuungsverein, der seit Juni 1993 vorwiegend im Landkreis Traunstein tätig ist. Er gehört keinem Träger oder Dachverband an.

Der Betreuungsverein Traunstein e.V. unterstützt Angehörige sowie ehrenamtliche Betreuer/innen in allen Fragen und Belangen der rechtlichen Betreuung. Außerdem berät er Menschen, die Vorsorge für den Betreuungsfall treffen möchten, in Einzelberatungen aber auch in Form von Vorträgen. Darüber hinaus übernehmen die Mitarbeiter/innen des Betreuungsvereins selbst die rechtliche Betreuung für Menschen, die durch psychische Erkrankung, geistige, seelische oder körperliche Behinderung oder altersbedingt ihre Angelegenheiten, z. B. in der Vermögenssorge, Gesundheitssorge oder den Wohnungs- und Heimangelegenheiten nicht mehr in vollem Umfang selbst regeln können (§1896 ff. BGB).

Aufgaben des Vereins auf einen Blick

  • das Führen von rechtlichen Betreuungen.
  • das Gewinnen und Beraten der ehrenamtlichen Betreuer/innen in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe.
  • Bereitstellung von Informationsangeboten und individuelle Beratung zum Thema Vorsorgeinstrumente.
  • Halten von Vorträgen zum Thema Vorsorgevollmacht und rechtliche Betreuung.

Wenden Sie sich gerne an uns, wenn

  • Sie als ehrenamtliche*r gesetzliche*r Vertreter*in (Betreuer*in) bestellt wurden,
  • Sie sich über die verschiedenen Vorsorgeinstrumente (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung) und gesetzliche Grundlagen der rechtlichen Betreuung informieren möchten,
  • Sie als Betreuer*in Fortbildungen und Gelegenheit zum Austausch suchen oder
  • Sie überlegen, ehrenamtlich eine rechtliche Betreuung zu übernehmen.

Die Mitarbeiter*innen im Verein arbeiten selbst als gerichtlich bestellte Vereinsbetreuer*innen, was neben der entsprechenden fachlichen Basisqualifikation eine hohe Expertise durch berufs- und alltagspraktische Erfahrungswerte in den betreuungsrelevanten Bereichen ermöglicht. Der Besuch regelmäßiger Fortbildungsveranstaltungen und Weiterbildungen ist für uns selbstverständlich.

Rechtliche Betreuung – was ist das eigentlich?

Seit 1992 gibt es das Betreuungsgesetz, welches das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht abgelöst hat. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (siehe § 1814 bis § 1881 BGB) finden sich die aktuellen Bestimmungen über die Betreuerbestellung, die Führung der Betreuung, die Aufgaben des Betreuungsgerichts und die Vergütungsregelung.

Eine Betreuung kann grundsätzlich von jedem Bürger beim Amtsgericht angeregt werden. Auch der/ die Betroffene selbst kann sich ans Amtsgericht wenden, um eine Betreuung zu erhalten.

Aufgabe und Ziel der rechtlichen Betreuung ist es, den betreuten Menschen bei rechtlichen Entscheidungen zu beraten, zu unterstützen und gegebenenfalls gesetzlich zu vertreten. Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann.

Die Hilfestellung der rechtlichen Betreuer/in richtet sich damit nach dem konkreten Bedarf der rechtlich betreuten Person. Kann jemand z.B. nicht selbst Sozialleistungen beantragen, den Mietvertrag abschließen oder sich um notwendige gesundheitliche Untersuchungen kümmern, so unterstützt ihn der Betreuer bei der Besorgung dieser Angelegenheiten.

Die rechtliche Betreuung ist immer zeitlich begrenzt – das heißt, nach maximal 7 Jahren wird erneut geprüft, ob noch eine Betreuungsbedürftigkeit besteht. Diese Überprüfung kann aber jederzeit auch während des laufenden Betreuungsverfahrens beantragt werden.

Voraussetzungen für die Bestellung eines rechtlichen Betreuers

Jeder kann betroffen sein: Psychische und körperliche Erkrankungen können uns alle unvorhersehbar und schwer treffen. Die Voraussetzungen zur Bestellung eines Betreuers finden sich insbesondere in den nachstehenden Paragrafen des BGB. Diese Voraussetzungen werden durch die Betreuungsstelle und das Betreuungsgericht geprüft.

(1) §1814 Abs.1 BGB: Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer.

Dabei sind mit dem Begriff Angelegenheiten alle rechtlichen Aufgaben im Zusammenhang mit Gesundheit, Wohnen, Arbeit, Freizeit und Geld gemeint, die der betroffene Mensch in nächster Zeit regeln müsste, allein aber nicht erledigen kann.

(2) § 1814 Abs.2 BGB: Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.

Weitere Voraussetzung zur Bestellung eines Betreuers ist, dass auch keine ausreichenden anderen Hilfen durch Angehörige oder Bekannte oder anderweitige Hilfen durch das Sozialsystem zur Erledigung der Angelegenheiten vorhanden sind. Andere Hilfen sind z.B. auch Hilfen, die auf sozialen Rechten beruhen, d.h. aufgrund eines Anspruchs auf soziale Leistungen und dem daraus folgenden Beratungs- und Unterstützungsangebot. Dieses Angebot ist immer vorrangig vor dem Einsatz rechtlicher Betreuung zu nutzen.

Die Anordnung der rechtlichen Betreuung führt grundsätzlich nicht zur Entrechtung der Betreuten. Der Betreute bleibt trotz der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung handlungs- und geschäftsfähig; rechtlich vertreten wird der Betreute nur in den Aufgabenbereichen, die er selbst nicht mehr besorgen kann. Dessen eigene weitere Teilnahme am Rechtsverkehr wird somit nicht automatisch und vollständig eingeschränkt. Die Kompetenzen der betreuten Person sollen weiterhin erhalten, genutzt und gefördert werden

Spenden

Spenden sind herzlich willkommen!

Die Spenden kommen bei Bedarf und in finanziellen Notlagen unseren Betreuten zu Gute.

Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenquittung aus.

Unsere Bankverbindung:
IBAN: DE21 7105 2050 0000 0007 86
BIC: BYLADEM1TST
Kreissparkasse Traunstein

Mitgliedschaft

Gerne können Sie die Arbeit des Betreuungsvereins durch eine Mitgliedschaft unterstützen. Fördermitgliedschaften sind grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass sie den Verein durch regelmäßige oder unregelmäßige Mitgliedsbeiträge in Form von zumeist Geldleistungen (seltener auch Sachleistungen oder Dienstleistungen) unterstützen und insofern fördert. Für einen jährlichen Beitrag ab 35 Euro können Sie Fördermitglied werden und unterstützen damit mit einem festen jährlichen Betrag die Arbeit des Vereines.