In einer Betreuungsverfügung können Personen für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung notwendig ist, bestimmen, wer zur rechtlichen Betreuer*in bestellt werden soll und wer nicht. Das Betreuungsgericht hat diese Vorschläge dann bei Auswahl einer rechtlichen Betreuer*in zu berücksichtigen.
https://www.traunstein.com/sites/default/files/Betreuungsverf%C3%BCgung.pdf