Im Rahmen der rechtlichen Vertretung für eine Person gibt es Rechtsgeschäfte, die per formlosen Antrag beim zuständigen Betreuungsgericht vorab genehmigt werden müssen. Unter dem folgenden Link finden Sie zur Orientierung eine beispielhafte Aufzählung im Überblick, diese hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Erst mit Genehmigung und dem diesbezüglichen Erhalt des Beschlusses ist dieser wirksam. Eine Genehmigung im Nachgang des durchgeführten Rechtsgeschäftes ist möglich, aber schwierig.

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Genehmigungen_von_a_bis_z