In einer Patientenverfügung können Personen festlegen, welche Behandlung sie im Falle ihrer Einwilligungsunfähigkeit wünschen oder auch nicht wünschen. Wenn eine wirksame und für den beabsichtigten Eingriff einschlägige Patientenverfügung vorliegt, in der eine entsprechende Behandlung abgelehnt wird, muss die Behandlung unterbleiben.

https://www.traunstein.com/sites/default/files/Patientenverf%C3%BCgung.pdf