Wenn ein Mensch eine Vorsorgevollmacht erstellt hat, ist grundsätzlich keine rechtliche Betreuung erforderlich. In der Vorsorgevollmacht muss er einen engen Vertrauten mit der Erledigung aller notwendigen rechtlichen Angelegenheiten beauftragen und ihn bevollmächtigen, alle notwendigen Erklärungen abzugeben.
Voraussetzungen
Eine Vollmacht können Sie nur dann wirksam erteilen, wenn Sie geschäftsfähig sind. Ihnen muss zum Zeitpunkt der Niederschrift bewusst sein, dass Sie mit der Vollmacht einer anderen Person ab Ausstellungsdatum die Möglichkeit geben, an Ihrer Stelle zu handeln. Die Vorsorgevollmacht muss dazu immer im Original vorliegen. Diese kann auch durch eine Betreuungsbehörde oder einen Notar beglaubigt werden.
Beglaubigung – Benötigte Unterlagen
Bringen Sie dazu Ihre schriftliche Vorsorgevollmacht in die zuständige Betreuungsstelle mit. Sie können die Vorlage „Vorsorgevollmacht“ der Traunsteiner Betreuungsstelle nutzen oder ein eigenes Dokument schreiben. Daraus muss eindeutig hervorgehen, in welchem Umfang Ihr*e Bevollmächtigte*r für Sie handeln darf.
Die Vorlage finden Sie im oben genannten link. Ausgedruckte Exemplare erhalten Sie direkt vor Ort in der Betreuungsstelle.
https://www.traunstein.com/sites/default/files/Vollmacht.pdf